Management-Seminar - Via Live-Stream: Update! Die OPS-Strukturprüfungen nach § 275d SGB V - Auswirkungen auf die Krankenhäuser - Erste Ergebnisse ... Der aktualisierte Begutachtungsleitfaden des MDS ist bereits veröffentlicht!
Dienstag, 14. Dezember 2021 , 09:00
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17:00
Virtuell-Online-Interaktiv
ab dem 2. Teilnehmer/Institution beträgt die Gebühr € 550,00 zzgl. 19% MwSt.
Preis pro Teilnehmer: 650,00EUR zzgl. 19% MwSt.
Weitere Informationen: Ergebnisse Strukturpruefungsrichtlinie.pdf
Beschreibung
Einführung
OPS-Strukturprüfungen finden in den meisten Bundesländern bereits seit Jahren statt. Streitigkeiten zur Rechtsgrundlage, zur Auslegung unklarer Strukturmerkmale und zur Umsetzung der Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste durch die Krankenkassen waren häufig die Folge.
Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber eine Neuordnung der Strukturprüfungen mit § 275d SGB V vorgenommen. Nachdem die Strukturprüfungen im letzten Jahr pandemiebedingt vom Gesetzgeber ausgesetzt worden sind, hat das BMG nun die Richtlinie des MDS nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V genehmigt und damit den Startschuss für die neuen OPS-Strukturprüfungen gegeben.
Die OPS-Strukturprüfungen erfolgen nun verpflichtend, regelmäßig und prospektiv. Ein Krankenhaus, welches einen prüfungsrelevanten OPS – Code in 2022 abrechnen möchte, muss diesen bereits in diesem Jahr durch den MD prüfen lassen. Nach bestandener Prüfung erhält die Klinik eine Bescheinigung vom MD, welche bis zum 31.12.2021 von den Krankenhäusern an die Krankenkassen zu übermitteln ist. Es besteht dann Planungssicherheit für die Laufzeit der von den Medizinischen Diensten ausgestellten Bescheinigung – voraussichtlich für ein bis zwei Jahre. ABER: Wer die Strukturvoraussetzungen nicht erfüllt und bei der Prüfung durchfällt, darf die Leistung im folgenden Jahr nicht abrechnen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsangebot und die Liquidität der Kliniken haben.
Mit den neuen OPS-Strukturprüfungen hat der Gesetzgeber den Medizinischen Diensten erstmals ein Verwaltungsverfahren vorgegeben. Krankenhäuser müssen die Strukturprüfungen nun direkt bei ihrem zuständigen Medizinischen Dienst beantragen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage sind diese zukünftig direkt an die Medizinischen Dienste zu richten. Erstmalig kann es nun direkte juristische Auseinandersetzungen mit den Medizinischen Diensten geben.
Bundesweit werden und wurden die Prüfungen bereits durchgeführt. Viele Krankenhäuser haben zwischenzeitlich bereits positive Bescheide erhalten.
Die ersten negativen Bescheide werden spätestens in diesen Tagen verschickt. Im Falle negativer Prüfungen/Bescheide besteht unverzüglich Handlungsbedarf! Wir geben Ihnen u.a. Informationen über Rechtschutzmöglichkeiten.
Teilweise wurde der Bescheiderlass allerdings noch abgewartet, weil das BMG das BfArM zur Klärung einzelner strittiger Strukturmerkmale aufgefordert hat.
Diese Klarstellungen des BfArM sind am 14.10.2021 vorab veröffentlicht worden. Anlass genug, nun gemeinsam erste Erfahrungen auszutauschen, sowohl hinsichtlich der Klarstellungen des BfArM als auch der sonstigen Fallstricke zu bereits durchgeführten sowie auch zukünftigen Prüfungen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführung, Ärztliche Direktoren, Leitende Ärzte/innen, Patientenmanagement, Verwaltungsleitung, Finanzabteilung, Controlling/Medizincontrolling, Pflegedirektoren/innen, Pflegedienstleitung
Begrüßung und Moderation:
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
Referenten:
Dr. Wolfgang Neber
Medizinischer Dienst Bayern, Leiter Krankenhaus Region Nord, Bayern
Sascha Kay
Bereichsleiter Medizincontrolling Sana Kliniken AG, Ismaning
Seit Nov. 2018 verantwortet er den gesamten Bereich Medizincontrolling der Sana Kliniken AG bundesweit.
Sandra Schulze Brüggemann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät und vertritt
seit 2003 bundesweit Krankenhausträger, hier insbesondere im Bereich
der Krankenhausvergütung und in Abrechnungsstreitigkeiten
Partnerin bei Seufert Rechtsanwälte, Leipzig
Unsere Referenten sind überwiegend den ganzen Tag anwesend und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung!
Weitere Informationen:
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben
Leistungen:
Aktuelle Unterlagenm, Internet-Download und Teilnahmezertifikat
Vormittagsprogramm:
08:30 Uhr
Empfang und Begrüßungskaffee
09:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
ca: 09:15 Uhr
Dr. Wolfgang Neber
- Was ist bei der korrekten und fristgerechten Beantragung zu beachten?
- Was sind die Besonderheiten im ersten Prüfungsjahr sowie der "Corona-Ausnahmetatbestände" nach § 25 Absatz 4 KHG?
- Klarstellungen des BfArM und die (neue) Rolle des Begutachtungsleitfadens
- Was ist, wenn ich ein Strukturmerkmal nicht einhalte? Wann ist eine Mitteilung über die Nichteinhaltung erforderlich?
- Fallstricke und Erfahrungen aus den ersten Strukturprüfungen
flexibel Kaffeepause am Vormittag
ca. 12:00 Uhr Mittagspause
ca. 13:00 Uhr Nachmittagsprogramm
Sascha Kay
- Erste Erkenntnisse aus bereits durchgeführten Strukturprüfungen
- Was ist zu erwarten?
- Umgang mit negativen Gutachten
Sandra Schulze-Brüggemann
Die Strukturprüfung nach § 275d SGB V
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten habe ich bei negativer Prüfung?
- Ist der Begutachtungsleitfaden des MD verbindlich?
- Aktuelle Rechtsfragen zu Widerspruchsbegutachtungen, zur Mitteilung zur Nichteinhaltung, zu einzelnen Strukturmerkmalen etc.
flexibel Kaffeepause am Nachmittag
flexibel Diskussion mit den Teilnehmern und den Referenten
ca. 17:00 Uhr Zusammenfassung und Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Virtuell-Online-Interaktiv