Intensivseminar: Brandaktuell: Die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) seit 27.05.2021 in Kraft gesetzt
Freitag, 18. Juni 2021 , 09:00
-
17:00
Virtuell-Online-Interaktiv
Die OPS-Strukturprüfungen nach § 275d SGB V
- Umsetzung und Auswirkungen auf die Krankenhäuser -
Brandaktuell:
Die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) seit 27.05.2021 in Kraft gesetzt
Preis pro Teilnehmer: 595,00€ zzgl. 19% MwSt.
Weitere Informationen: Die Strukturpruefungsrichtlinie des MD seit 27.05.2021 in Kraft gesetzt_Final.pdf
Beschreibung

Einführung:
OPS-Strukturprüfungen finden in den meisten Bundesländern bereits seit Jahren statt. Streitigkeiten zur Rechtsgrundlage, zur Auslegung unklarer Strukturmerkmale und zur Umsetzung der Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste durch die Krankenkassen waren häufig die Folge.
Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber eine Neuordnung der Strukturprüfungen mit § 275d SGB V vorgenommen. Nachdem die Strukturprüfungen im letzten Jahr pandemiebedingt vom Gesetzgeber ausgesetzt worden sind, hat das BMG nun die Richtlinie des MDS nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V genehmigt und damit den Startschuss für die neuen OPS-Strukturprüfungen gegeben.
Die OPS-Strukturprüfungen erfolgen nun verpflichtend, regelmäßig und prospektiv. Ein Krankenhaus, welches einen prüfungsrelevanten OPS – Code in 2022 abrechnen möchte, muss diesen bereits in diesem Jahr durch den MD prüfen lassen. Nach bestandener Prüfung erhält die Klinik eine Bescheinigung vom MD, welche bis zum 31.12.2021 von den Krankenhäusern an die Krankenkassen zu übermitteln ist. Es besteht dann Planungssicherheit für die Laufzeit der von den Medizinischen Diensten ausgestellten Bescheinigung – voraussichtlich für ein bis zwei Jahre. ABER: Wer die Strukturvoraussetzungen nicht erfüllt und bei der Prüfung durchfällt, darf die Leistung im folgenden Jahr nicht abrechnen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsangebot und die Liquidität der Kliniken haben.
Mit den neuen OPS-Strukturprüfungen hat der Gesetzgeber den Medizinischen Diensten erstmals ein Verwaltungsverfahren vorgegeben. Krankenhäuser müssen die Strukturprüfungen nun direkt bei ihrem zuständigen Medizinischen Dienst beantragen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage sind diese zukünftig direkt an die Medizinischen Dienste zu richten. Erstmalig kann es nun direkte juristische Auseinandersetzungen mit den Medizinischen Diensten geben.
Die Anmeldefrist für OPS-Codes, die bereits von Krankenhäusern erbracht werden, läuft am 30.06. ab. Alle prüfungsrelevanten Unterlagen müssen Krankenhäuser bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung vorzuhalten. Eile ist geboten
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführung, Ärztliche Direktoren, Leitende Ärzte, Patientenmanagement, Verwaltungsleitung, Finanzabteilung, Controlling/Medizincontrolling, Pflegedirektoren/innen, Pflegedienstleitung
Referenten:
Dr. Andreas Krokotsch
Abteilungsleiter, Abteilung Krankenhaus
Medizinischer Dienst Nord, Hamburg
20097 Hamburg
Sascha Kay
Bereichsleiter Medizincontrolling Sana Kliniken AG, Ismaning
Seit Nov. 2018 verantwortet er den gesamten Bereich Medizin-controlling der Sana Kliniken AG bundesweit.
Sandra Schulze Brüggemann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät und vertritt
seit 2003 bundesweit Krankenhausträger, hier insbesondere im Bereich
der Krankenhausvergütung und in Abrechnungsstreitigkeiten
Partnerin bei Seufert Rechtsanwälte, Leipzig
Weitere Informationen:
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben.
Leistungen:
Aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat
Verlauf:
09:00 Uhr
Begrüßung und Moderation
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
Vormittagsprogramm
09:15 Uhr
Dr. Andreas Krokotsch
- Was ist bei der korrekten und fristgerechten Beantragung zu beachten?
- Was ist bei den Erledigungsarten "Dokumentenprüfung", "Vor-Ort-Prüfung" und der "Kombinierten Variante" zu beachten?
- Was sind die Besonderheiten im ersten Prüfungsjahr sowie der "Corona-Ausnahmetatbestände" nach § 25 Absatz 4 KHG?
- Wie werden Strukturmerkmale geprüft, die im Rahmen von Kooperationen erbracht werden?
- Wie gehen die Medizinischen Dienste mit auslegungsbedürftigen Strukturmerkmalen um?
- Was ist, wenn ich ein Strukturmerkmal nicht einhalte? Wann ist eine Mitteilung über die Nichteinhaltung erforderlich?
- Welche Rolle spielt der Begutachtungsleitfaden zu den OPS-Strukturprüfungen?
- Ausblick: Werden zukünftig OPS-Kodes im ersten Jahr der Vergütungsrelevanz abrechenbar sein?
Flexibel Kaffeepause am Vormittag
Flexibel Diskussion mit den Teilnehmern und den Referenten
12:00 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Nachmittagsprogramm
13:00 Uhr
Sascha Kay
- "aufgeschoben ist nicht aufgehoben war gestern" - Bedeutung der knapp bemessenen Frist zur Beantragung der Strukturprüfung
- Praktische Hinweise zur Vorbereitung der Prüfung
- Risiko oder Chance? Eine erste Einschätzung
Sandra Schulze-Brüggemann
- Die Strukturprüfung nach § 275d SGB V und ihre Folgen aus rechtlicher Sicht
Flexibel Kaffeepause am Nachmittag
Flexibel Diskussion mit den Teilnehmern und den Referenten
ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Virtuell-Online-Interaktiv